FG Mecklenburg-Vorpommern - Urteil vom 11.11.2004
2 K 373/03
Normen:
UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 § 10 Abs. 1 S. 2 ; LWaG M-V § 40 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DStRE 2005, 895

Umsatzsteuerbarkeit von Investitionskostenzuschüssen für den Bau einer Kläranlage; Umsatzsteuer 1993

FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 11.11.2004 - Aktenzeichen 2 K 373/03

DRsp Nr. 2005/8384

Umsatzsteuerbarkeit von Investitionskostenzuschüssen für den Bau einer Kläranlage; Umsatzsteuer 1993

Investitionskostenzuschüsse, die ein regionales Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsunternehmen in der Rechtsform einer GmbH von der am Stammkapital beteiligten Stadt für den Bau einer Kläranlage erhält, unterliegen als Entgelt für einen Leistungsaustausch der Umsatzbesteuerung, wenn die GmbH den von der Stadt weitergeleiteten Zuschuss für die Übernahme der nach den landesrechtlichen Regelungen hoheitlichen Aufgabe erhält.

Normenkette:

UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 § 10 Abs. 1 S. 2 ; LWaG M-V § 40 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darum, inwieweit die Klägerin Investitionskostenzuschüsse, die sie von der ... Stadt ... für den Bau einer Kläranlage erhalten hat, der Umsatzbesteuerung unterwerfen muss.