1. Die Vollziehung der Umsatzsteueranmeldung der Antragstellerin für 2011 wird in Höhe von 6.363,25 € bis zur Bestandskraft der Steuerfestsetzung, längstens bis zum Ablauf eines Monats nach Zustellung einer das Klageverfahren 1 K 733/12 abschließenden Entscheidung mit der Maßgabe aufgehoben, dass die bis zum Ergehen dieses Beschlusses insoweit verwirkten Säumniszuschläge entfallen.
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