Streitig ist, ob die Umsätze aus der Tätigkeit als Dentalhygienikerin nach § 4 Nr. 14 des Umsatzsteuergesetzes - UStG - umsatzsteuerbefreit sind.
Die am 14.11.1969 geborene Klägerin ließ sich in den Jahren 1986 bis 1989 zur Zahnarzthelferin ausbilden. Durch Berufsfortbildung erreichte sie Ende 1996 die Stufe der Zahnmedizinischen Fachhelferin (ZMF) am ZFZ (Zahnmedizinisches Fortbildungszentrum) in ... Im Jahr 1999 absolvierte sie schließlich die Aufstiegsfortbildung zur Dentalhygienikerin (Dentalhygienikerin) am ZFZ in ...
Seit 01.10.1999 erzielt die Klägerin Umsätze aus der Tätigkeit als Dentalhygienikerin in Kooperation mit verschiedenen Zahnarztpraxen. Die Klägerin besitzt keine Kassenzulassung.
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