BVerfG - Beschluss vom 10.11.1999
2 BvR 1820/92
Normen:
UStG § 4 Nr. 14 ; GG Art. 3 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BStBl II 2000, 158
DStZ 2000, 497

Umsatzsteuerbefreiung für medizinische Fußpfleger

BVerfG, Beschluss vom 10.11.1999 - Aktenzeichen 2 BvR 1820/92

DRsp Nr. 2001/2584

Umsatzsteuerbefreiung für medizinische Fußpfleger

Die BFH-Rechtsprechung, nach der für die berufliche Tätigkeit als medizinischer Fußpfleger die Umsatzsteuerbefreiung nur in Anspruch genommen werden darf, wenn der Gesetzgeber sie entweder in den Katalog des § 4 Nr. 14 UStG aufgenommen oder ihre Ähnlichkeit durch eine besondere Berufsregelung mit einem Katalogberuf bestätigt habe, verstößt gegen das Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG.

Normenkette:

UStG § 4 Nr. 14 ; GG Art. 3 Abs. 1 ;

Gründe:

A.

I.

Streitig ist die Umsatzsteuerbefreiung für die unternehmerische Tätigkeit des Beschwerdeführers als medizinischer Fußpfleger.