FG Brandenburg - Urteil vom 29.06.2006 1 K 1377/04
Normen:
UStG (1999) § 4 Nr. 14 S. 1 § 4 Nr. 16 ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c ; GG Art. 3 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2006, 1544
Umsatzsteuerbefreiung für von Pharmaunternehmen bezahlte Thromboseuntersuchungen sowie bei Vermietung eines Computertomographen durch einen Arzt
FG Brandenburg, Urteil vom 29.06.2006 - Aktenzeichen 1 K 1377/04
DRsp Nr. 2006/22907
Umsatzsteuerbefreiung für von Pharmaunternehmen bezahlte Thromboseuntersuchungen sowie bei Vermietung eines Computertomographen durch einen Arzt
1. Die Vermietung eines Computertomographen durch einen Arzt an einen anderen Arzt für dessen ärztliche Tätigkeit ist auch unter Berücksichtigung der 6. EG-Richtlinie nicht nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei. Dass die Überlassung dieses Geräts durch ein Krankenhaus an angestellte Ärzte für deren selbständige Tätigkeit grundsätzlich nach § 4 Nr. 16 UStG steuerfrei sein kann, begründet auch unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlichen Gleichheitssatzes mangels vergleichbarer Sachverhalte keinen Anspruch auf die Steuerbefreiung.
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