FG Niedersachsen - Urteil vom 16.05.2002
5 K 95/98
Normen:
UStG § 4 Nr. 14 ;
Fundstellen:
DStRE 2005, 1415

Umsatzsteuerbefreiung; Theologe; Logotherapie; Existenzanalyse; Psychotherapeutische Tätigkeit - Keine Umsatzsteuerbefreiung für Tätigkeit eines Theologen auf dem Gebiet der Logotherapie und Existenzanalyse

FG Niedersachsen, Urteil vom 16.05.2002 - Aktenzeichen 5 K 95/98

DRsp Nr. 2005/13082

Umsatzsteuerbefreiung; Theologe; Logotherapie; Existenzanalyse; Psychotherapeutische Tätigkeit - Keine Umsatzsteuerbefreiung für Tätigkeit eines Theologen auf dem Gebiet der Logotherapie und Existenzanalyse

1. Die Tätigkeit eines Theologen, der selbstständig tätig ist und ein Institut für Existenzanalyse und Logotherapie (wissenschaftlich anerkannte psychotherapeutische Behandlungsmethode) betreibt, ist nicht nach § 4 Nr. 14 UStG steuerbefreit. 2. Für die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG reicht es nicht aus, dass die berufliche Tätigkeit lediglich der Behandlung und Linderung von psychischen und psychosomatischen Leiden dient. Vielmehr kommt es zusätzlich darauf an, dass die betreffende Tätigkeit ihrer Art. nach von den Sozialversicherungsträgern finanziert wird. 3. Erbringt der Stpfl. nicht den Nachweis, dass die von ihm ausgeübte psychotherapeutische Tätigkeit auf dem Gebiet der Logotherapie und Existenzanalyse ihrer Art. nach von den Sozialversicherungsträgern (Krankenkassen) übernommen wird, scheidet die Anwendung des § 4 Nr. 14 UStG aus.

Normenkette:

UStG § 4 Nr. 14 ;

Tatbestand: