Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 11.06.2024 -
Die Umsatzsteuer für das Jahr 2020 wird unter Abänderung des Umsatzsteuerbescheids des Beklagten für das Jahr 2020 vom 08.03.2021 auf 0,00 € herabgesetzt.
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