Strittig ist die Umsatzsteuerbefreiung für Versicherungsleistungen im Rahmen von Leasing-Verträgen und die Einbeziehung der Kraftfahrzeugsteuer in die Bemessungsgrundlage.
Die Klägerin ist eine GmbH, die den An- und Verkauf sowie die An- und Vermietung von Kraftfahrzeugen aller Art. betreibt.
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