Die Vollziehung der mit den berichtigten Umsatzsteuer-Voranmeldungen vom 14. September 2012 festgesetzten Umsatzsteuer-Vorauszahlungen für die Zeiträume 22. bis 31. Mai 2012, Juni 2012 und Juli 2012 wird in Höhe von 494,38 EUR (22. bis 31. Mai 2012), 9.795,45 EUR (Juni 2012) und 519,65 EUR (Juli 2012) gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 11.000,00 EUR ausgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.
Die Beschwerde wird zugelassen.
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