Umsatzsteuerberichtigung; Erfüllungsablehnung; Kaufvertrag; Konkursverwalter - Umsatzsteuerberichtigung nach Ablehnung der Erfüllung des Kaufvertrages durch den Konkursverwalter
FG Niedersachsen, Urteil vom 23.08.2001 - Aktenzeichen 5 K 115/96
DRsp Nr. 2003/652
Umsatzsteuerberichtigung; Erfüllungsablehnung; Kaufvertrag; Konkursverwalter - Umsatzsteuerberichtigung nach Ablehnung der Erfüllung des Kaufvertrages durch den Konkursverwalter
1. Lehnt der Konkursverwalter die Erfüllung eines Kaufvertrages gem. § 17KO ab, kommt der Vertrag nicht zum Erlöschen, sondern bleibt bestehen mit der Folge, dass keiner der Vertragspartner Erfüllung beanspruchen kann.2. An die Stelle der vertraglichen Erfüllungsansprüche tritt eine einseitige Konkursforderung des Vertragspartners auf Schadensersatz.3. Durch die Ablehnung der Erfüllung des Kaufvertrages entsteht ein Abwicklungsverhältnis als Umgestaltung des ursprünglichen Vertragsverhältnisses mit der Folge, dass der bisher gezahlte Kaufpreis (für eine Hotelanlage) als Entgelt für eine Gebrauchsüberlassung anzusehen ist, in die sich die ursprüngliche Lieferung rückwirkend umgewandelt hat.4. Hinsichtlich der Umsatzsteuerkorrektur bedeutet das, dass als negativer Umsatz lediglich der Differenzbetrag zwischen dem bisher versteuerten Umsatz und dem tatsächlich erhaltenen Entgelt zu erfassen ist.5. Ist keine Umsatzsteuererklärung abgegeben worden und sind die Besteuerungsgrundlagen daher geschätzt worden, kommt eine Korrektur nicht in Betracht, da in einem Schätzungsbescheid Besteuerungsgrundlagen nicht isoliert angegriffen werden können.
Normenkette:
KO § 17 ;
"Umsatzsteuer-Praxis online" bietet Ihnen
über 100 einheitlich strukturierte Stichwörter von „Anlagegold“ bis „Zuschuss“ mit zahlreichen Praxisfällen und Gestaltungshinweisen
mehr als 20 interaktive Checklisten als Falllöser für ausgewählte umsatzsteuerliche Sachverhalte
über 50 Arbeitshilfen und Checklisten stehen Ihnen zum Download bereit
umfassende Rechtsprechungsdatenbank zum Umsatzsteuerrecht
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von „Umsatzsteuer-Praxis online – Das Lexikon von A-Z“ abrufen.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.