Streitig ist die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes gem. § 12 Abs. 2 Nr. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) in der für das Streitjahr 1997 geltenden Fassung auf Umsätze aus der Abgabe von Mittagessen an Schulen.
Die Klägerin betreibt einen Menü-Service. Ab Februar 1997 versorgte sie die Kinder mehrerer Schulen in W mit Mittagessen.
Ihre Tätigkeit gestaltete sich im Einzelnen an den von ihr belieferten Schulen wie folgt:
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|