Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens hat zu 91 v.H. die Klägerin und zu 9 v.H. das beklagte Finanzamt zu tragen.
Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.
Die Revision wird zugelassen.
Die Klage richtet sich gegen die Umsatzsteuerfestsetzung für 2012, mit der die Klägerin, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts - GbR -, bestehend aus den Eheleuten G als Gesellschaftern, für den Kauf zweier Wohnungen in Anspruch genommen wird.
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