BFH vom 28.07.1993
V B 29/93

Umsatzsteuerfragen beim Ausgleichsanspruch eines Handelsvertreters nach § 89 b HGB

BFH, vom 28.07.1993 - Aktenzeichen V B 29/93

DRsp Nr. 1997/8735

Umsatzsteuerfragen beim Ausgleichsanspruch eines Handelsvertreters nach § 89 b HGB

Ein Handelsvertreter, der für eine belgische Firma Umsätze vermittelte, die ausschließlich im Außengebiet bewirkt wurden, erhielt nach Beendigung seiner Tätigkeit für das belgische Unternehmen aufgrund einer Vereinbarung auf seinem Ausgleichsanspruch gemäß § 89 b HGB einen Betrag, der in vier Raten gezahlt wurde. Das Finanzamt unterwarf die Ausgleichszahlungen der Umsatzsteuer und vertrat dazu die Auffassung, sie seien Entgelt für eine von den Vermittlungsleistungen zu unterscheidende gesonderte Leistung des Handelsvertreters - die Übertragung des geschaffenen Kundenstammes und der Geschäftsbeziehungen -.