UStG (1993) § 4 Nr. 8 lit. a ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B lit. d Nr. 1 ;
Fundstellen:
BB 2003, 2608
BFH/NV 2004, 151
BFHE 203, 395
BKR 2004, 226
DB 2004, 290
DStRE 2003, 1466
WM 2004, 221
ZIP 2004, 259
Vorinstanzen:
FG Brandenburg, vom 11.12.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 598/01
Umsatzsteuerfreie Kreditvermittlung
BFH, Urteil vom 09.10.2003 - Aktenzeichen V R 5/03
DRsp Nr. 2003/14518
Umsatzsteuerfreie Kreditvermittlung
»Eine steuerfreie Kreditvermittlung liegt nur vor, wenn die Leistung an eine Partei des Kreditvertrags (Kreditgeber oder Kreditnehmer) erbracht wird und von dieser als eigenständige Mittlertätigkeit vergütet wird; der Leistung muss also ein entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen dem leistenden Unternehmer und dem Kreditgeber oder Kreditnehmer zugrunde liegen. Für das Vorliegen einer Vermittlungsleistung reicht nicht aus, dass der leistende Unternehmer im Auftrag eines Dritten das Erforderliche tut, damit zwei Parteien einen Kreditvertrag schließen.«
Normenkette:
UStG (1993) § 4 Nr. 8 lit. a ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B lit. d Nr. 1 ;
Gründe:
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