FG Köln - Urteil vom 17.07.2019
5 K 1112/18
Normen:
UStG § 4 Nr. 21 Buchst. a) Doppelbuchst. bb);

Umsatzsteuerfreie Umsätze im Zusammenhang mit Qualifizierungslehrgängen zum Kräuterpädagogen

FG Köln, Urteil vom 17.07.2019 - Aktenzeichen 5 K 1112/18

DRsp Nr. 2021/8275

Umsatzsteuerfreie Umsätze im Zusammenhang mit Qualifizierungslehrgängen zum Kräuterpädagogen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Normenkette:

UStG § 4 Nr. 21 Buchst. a) Doppelbuchst. bb);

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Umsätze des Klägers im Zusammenhang mit Qualifizierungslehrgängen zum Kräuterpädagogen umsatzsteuerfrei sind.

Der Kläger ist freiberuflich tätig. Unter anderem führte er in den Streitjahren Qualifizierungslehrgänge zum Kräuterpädagogen durch. Diese Lehrgänge boten der Kläger und W im Rahmen einer "Einrichtung" überwiegend in ... an. Die Lehrgänge dienten dazu, Bäuerinnen die fachliche und auch methodisch-pädagogische Voraussetzung zu vermitteln, um nach erfolgreichem Abschluss des Kurses neue Produkte und Dienstleistungen entwickeln und anbieten zu können. Der Kläger rechnete seine Leistungen mit der Einrichtung bzw. den ... Ämtern ab.