FG Düsseldorf - Urteil vom 12.09.2008
1 K 3288/06 U
Normen:
UStG § 4 Nr. 8 Buchst. E ; 6. EG-Richtlinie Art. 13 Teil B Buchst. d ;
Fundstellen:
EFG 2009, 56

Umsatzsteuerfreie Vermittlungsleistung; Untervermittler - Anforderungen einer steuerfreien Vermittlungsleistung

FG Düsseldorf, Urteil vom 12.09.2008 - Aktenzeichen 1 K 3288/06 U

DRsp Nr. 2008/21190

Umsatzsteuerfreie Vermittlungsleistung; Untervermittler - Anforderungen einer steuerfreien Vermittlungsleistung

1. Die Annahme einer Vermittlungsleistung i. S. des § 4 Nr. 8 UStG erfordert weder, dass der Vermittler zu einer der Parteien des zu vermittelnden Vertrages in einem unmittelbaren Vertragsverhältnis steht noch dass er mit beiden Parteien (statt nur einer Partei) in unmittelbaren Kontakt tritt(Anschluss an BFH-Urteil vom 20. Dezember 2007 V R 62/06, BStBl- II 2008, 641). 2. Ein Untervermittler erbringt danach eine umsatzsteuerfreie Vermittlungsleistung im Geschäft mit Wertpapieren, wenn er mit individuellen Vertragsinteressenten auf einzelne Geschäftsabschlüsse bezogene Gespräche führt und dadurch - im Rahmen eines arbeitsteiligen Organisationsmodells - den durch den Hauptvermittler vermittelten Vertragsschluss mit einem Wertpapierhändler anbahnt, ohne selbst als Vermittler Vertragsbeziehungen zu den Kunden oder dem Händler zu begründen.

Normenkette:

UStG § 4 Nr. 8 Buchst. E ; 6. EG-Richtlinie Art. 13 Teil B Buchst. d ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Leistungen des Klägers als nach § 4 Nr. 8 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) steuerfreie Vermittlungsleistungen anerkannt werden können.