FG Düsseldorf - Urteil vom 04.05.2018
1 K 2413/16 U
Normen:
UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; UStG § 3 Abs. 6 S. 1 und S. 5-6; UStG § 4 Nr. 1 Buchst. b); UStG § 6 Abs. 1 S. 1; MwStSystRL Art. 14;
Fundstellen:
DStRE 2019, 292
EFG 2018, 1306

Umsatzsteuerfreiheit einer Lieferung von Ersatzteilen und Maschinenteilen i.R.e. grenzüberschreitenden Reihengeschäftes

FG Düsseldorf, Urteil vom 04.05.2018 - Aktenzeichen 1 K 2413/16 U

DRsp Nr. 2018/7778

Umsatzsteuerfreiheit einer Lieferung von Ersatzteilen und Maschinenteilen i.R.e. grenzüberschreitenden Reihengeschäftes

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; UStG § 3 Abs. 6 S. 1 und S. 5-6; UStG § 4 Nr. 1 Buchst. b); UStG § 6 Abs. 1 S. 1; MwStSystRL Art. 14;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob eine Lieferung von Ersatz-/ Maschinenteilen im Rahmen eines grenzüberschreitenden Reihengeschäftes (drei Lieferungen, vier Beteiligte) von der Klägerin zu Recht als umsatzsteuerfrei behandelt wurde.

Die Klägerin betreibt ein Einzelunternehmen. Gegenstand des Unternehmens ist Aufzählung technischer Anwendungen/Techniken - Vertrieb- und Service; Aufzählung technischer Arbeiten.

Im September 2012 wurde die Klägerin von der in Großbritannien ansässigen "B (Ltd.)" mit der Lieferung von Ersatzteilen für eine ...maschine beauftragt. Die "B (Ltd.)" war zuvor von der Firma "C (Inc.)" aus den USA mit der Lieferung beauftragt worden. Deren Bestellung erfolgte wiederum für die Firma "D (S.A.)" aus Peru. Die Lieferung der Ware sollte unmittelbar von Deutschland nach Peru erfolgen.

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