FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 09.10.2014
4 K 179/10
Normen:
§ 4 Nr. 14 UStG;

Umsatzsteuerfreiheit einer von einem Zahnarzt durchgeführte Zahnaufhellung

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 09.10.2014 - Aktenzeichen 4 K 179/10

DRsp Nr. 2015/3

Umsatzsteuerfreiheit einer von einem Zahnarzt durchgeführte Zahnaufhellung

Die von einem Zahnarzt durchgeführte Zahnaufhellung - sog. Bleaching - ist umsatzsteuerfrei, soweit sie dazu dient, einen aufgrund einer Vorerkrankung und -behandlung nachgedunkelten Zahn aufzuhellen.

Normenkette:

§ 4 Nr. 14 UStG;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darum, ob die von einem Zahnarzt/einer Zahnärztin durchgeführte Zahnaufhellung - das sog. Bleaching -, soweit sie dazu dient, einen aufgrund einer Krankheit und einer Behandlung nachgedunkelten Zahn aufzuhellen, gemäß § 4 Nr. 14 des Umsatzsteuergesetzes - UStG - umsatzsteuerfrei ist.

Die Klägerin ist eine zahnärztliche Gemeinschaftspraxis in der Gesellschaftsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts - GbR -, die von den Zahnärzten A und B betrieben wird und in den Streitjahren sowohl steuerpflichtige als auch steuerfreie Umsätze erzielte. Bei einigen Patienten der Klägerin wurde eine Zahnaufhellung - ein Bleaching - einzelner Zähne durchgeführt und in Rechnung gestellt. Die Entgelte für diese Leistungen betrugen im Streitjahr 2005 in Summe 429,00 € netto und im Streitjahr 2007 in Summe 339,00 € netto.