FG Brandenburg - Vorlegungsbeschluss vom 23.11.2005 1 K 692/05
Normen:
UStG § 4 Nr. 8 Buchst. a ; EWGRL 388/77 Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 1 ;
Fundstellen:
DStRE 2006, 289
EFG 2006, 221
Umsatzsteuerfreiheit für selbständige Kreditvermittler
FG Brandenburg, Vorlegungsbeschluss vom 23.11.2005 - Aktenzeichen 1 K 692/05
DRsp Nr. 2006/2594
Umsatzsteuerfreiheit für selbständige Kreditvermittler
Dem Europäischen Gerichtshof werden folgende Fragen zur Auslegung der Richtlinie 77/388/EWG vorgelegt:1. Liegt eine Vermittlungsleistung im Sinne des Art. 13 Teil B Buchstabe d Nr. 1 der Richtlinie 77/388/EWG vor, wenn ein Steuerpflichtiger - gegebenenfalls vertreten durch einen Untervertreter - von ihm akquirierten Kunden Kredite verschiedener Anbieter vermittelt, mit denen er zuvor für seine Kunden allgemein geltende Bedingungen ausgehandelt hat und von denen er für die Vermittlung eines Produktes eine Provision erhält, auch wenn er dabei die Vermögenssituation der Kunden sowie ihre persönlichen und finanziellen Bedürfnisse ermittelt und analysiert, oder handelt es sich bei dieser Leistung um eine unselbständige Nebenleistung zu der nicht von Art. 13 Teil B Buchstabe d Nr. 1 der Richtlinie 77/388/EWG erfassten Hauptleistung einer Finanzdienstleistung?2. Setzt die Umsatzsteuerbefreiung für die Vermittlung von Krediten nach Art. 13 Teil B Buchstabe d Nr. 1 der Richtlinie 77/388/EWG voraus, dass1. zwischen dem Vermittler einerseits und dem Kreditnehmer und/oder dem Kreditgeber andererseits ein unmittelbares Vertragsverhältnis besteht und
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