FG Niedersachsen - Urteil vom 03.09.2015
16 K 340/12
Normen:
UStG § 4 Nr. 14;
Fundstellen:
BB 2016, 2326
BB 2016, 2389

Umsatzsteuerfreiheit von auf Anordnung von Ärzten und Heilpraktikern durchgeführten medizinischen Labortests

FG Niedersachsen, Urteil vom 03.09.2015 - Aktenzeichen 16 K 340/12

DRsp Nr. 2016/16078

Umsatzsteuerfreiheit von auf Anordnung von Ärzten und Heilpraktikern durchgeführten medizinischen Labortests

Unter die Umsatzsteuerbefreiung für eine heilberufliche Tätigkeit i.S.d. § 4 Nr. 14 Buchstabe a) UStG fallen auch medizinische Labortests, die auf Anordnung von Ärzten und Heilpraktikern durchgeführt werden.

Normenkette:

UStG § 4 Nr. 14;

Tatbestand

Die Klägerin ist im Dezember 2000 gegründet worden. Gegenstand der Gesellschaft ist die Ausführung und Entwicklung von Labordiagnostik.

In ihrer Umsatzsteuererklärung für das Streitjahr erklärte die Klägerin steuerpflichtige Umsätze mit einer Bemessungsgrundlage von insgesamt ..... Darüber hinaus erklärte die Klägerin umsatzsteuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) in Höhe von ...... Unter Berücksichtigung anteiliger abziehbarer Vorsteuerbeträge errechnete die Klägerin eine Steuerzahllast von .......