Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Klägerin betreibt seit in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft unternehmerisch einen mobilen Pflegedienst für häusliche Alten- und Krankenpflege (persönliche Assistenz, ambulante Pflege, 24h-Betreuung). Hiermit erbrachte die Klägerin selbst in der Vergangenheit und in den Streitjahren ausschließlich umsatzsteuerfreie Leistungen. Am 25. Dezember 2012 beantragte sie beim Beklagten eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID), die sie benötige, weil sie künftig ausländische Fremdleister beauftragen wolle; die USt-ID wurde der Klägerin erteilt.
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