FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 14.05.2009 6 K 2763/07
Normen:
UStG § 4 Nr. 14 Satz 1; EWGRichtl-77/388 Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c;
Fundstellen:
DStRE 2010, 621
EFG 2010, 271
Umsatzsteuerfreiheit von Heilbehandlungen
FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.05.2009 - Aktenzeichen 6 K 2763/07
DRsp Nr. 2009/28799
Umsatzsteuerfreiheit von Heilbehandlungen
Leistungen, die eine Kosmetikerin an einen Arzt dadurch erbringt, dass sie an dessen Patienten auf dessen Anordnung Aknebehandlungen vornimmt und die der Arzt der Kosmetikerin vergütet, sind umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 14 Satz 1 UStG, wenn es sich dem Grunde nach um von den gesetzlichen Krankenkassen erstattungsfähige Heilbehandlungen handelt.
Normenkette:
UStG § 4 Nr. 14 Satz 1; EWGRichtl-77/388 Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c;
Tatbestand:
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