FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 09.12.2015
4 K 133/10
Normen:
Buchstabe b UStG § 4 Nr. 1; UStG § 6 a Abs. 1;

Umsatzsteuerfreiheit von Lieferungen von Mobilfunktelefonen als innergemeinschaftliche Lieferungen

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 09.12.2015 - Aktenzeichen 4 K 133/10

DRsp Nr. 2016/3428

Umsatzsteuerfreiheit von Lieferungen von Mobilfunktelefonen als innergemeinschaftliche Lieferungen

Zur Veröffentlichung freigegeben ab: 11. Februar 2016 Das Urteil wurde im Hinblick auf die Wahrung des Steuergeheimnisses gemäß § 30 Abgabenordnung überarbeitet.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

Normenkette:

Buchstabe b UStG § 4 Nr. 1; UStG § 6 a Abs. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob von der Klägerin im Jahre 2003 vorgenommene Lieferungen von Mobilfunktelefonen als innergemeinschaftliche Lieferungen gemäß § 4 Nr. 1 Buchstabe b i. V. m. § 6a UStG steuerfrei sind.

Im Oktober 2002 gründete die A GmbH die "... Vermögens-Verwaltungs GmbH" (die Klägerin), zu deren Geschäftsführerin zunächst Frau X bestellt wurde. Mit Vertrag vom 12. Februar 2003 erwarb die Firma ... Holding ApS (im Folgenden auch "die Holding"), vertreten durch ihren Gesellschafter-Geschäftsführer Herrn Y, sämtliche Anteile an der Klägerin für 25.000,00 €. Der Firmenname der Gesellschaft wurde in "D GmbH" geändert, der Sitz nach ... verlegt und der Gegenstand des Unternehmens in den "Groß- und Einzelhandel mit Waren aller Art, insbesondere mit technischen Artikeln (...)" geändert. Als neuer Geschäftsführer wurde Herr Y bestellt.