I. Streitig ist die Steuerfreiheit von Umsätzen eines ambulanten Pflegedienstes.
Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) betreibt einen privaten ambulanten Pflegedienst, den er bei der Stadt mit Gewerbeanmeldung vom 7. August 2000 zum 22. Juli 2000 angemeldet hatte.
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