Die Beteiligten streiten über darüber, ob Yoga-Kurse steuerbefreite Heilbehandlungsleistungen i. S. d. § 4 Nr. 14 Satz 1 UStG a. F. darstellen.
Die Klägerin betreibt in der Rechtsform einer GbR ein 'Zentrum ...'. Ihr Leistungsangebot umfasst zahlreiche Yoga-Kurse (u. a. Kundalini Yoga, Kinderyoga, Senioren- und Familienyoga; vgl. im Einzelnen http://www...). Seit 2003 werden einzelne Kursangebote von den Krankenkassen gemäß § 20 SGB V bezuschusst. Das gilt insbesondere für das Kundalini Yoga.
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