Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 27.09.2017 –
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
I.
Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) stellte ab Dezember 2012 seine Ehefrau auf geringfügiger Basis gemäß §
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