Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 13. Oktober 2016 7 K 7248/14 aufgehoben.
Die Sache wird an das Finanzgericht Berlin-Brandenburg zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.
I.
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