Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 5. November 2014 2 K 2274/10 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine gewerblich tätige GmbH. Sie betrieb im Besteuerungszeitraum 2004 eine "Jugendbegegnungsstätte".
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