Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 14.08.2015 – 1 K 1570/14 U aufgehoben.
Die Sache wird an das Finanzgericht Düsseldorf zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.
I.
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