FG Thüringen - Urteil vom 07.05.2003
I 560/01
Normen:
UStG (1993) § 4 Nr. 12 Buchst. a S. 1 ;

Umsatzsteuerliche Behandlung der Erlöse aus dem Betrieb eines Wohnheims für Aussiedler und Asylanten; Umsatzsteuer 1994

FG Thüringen, Urteil vom 07.05.2003 - Aktenzeichen I 560/01

DRsp Nr. 2003/14964

Umsatzsteuerliche Behandlung der Erlöse aus dem Betrieb eines Wohnheims für Aussiedler und Asylanten; Umsatzsteuer 1994

Erlöse aus dem Betrieb eines Wohnheims für Aussiedler und Asylanten unterfallen nicht der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG, wenn es dem Leistungsverhältnis zwischen dem Heimbetreiber und der Gemeinde als Leistungsempfänger an einer Überlassung des Gebrauchs oder der Nutzungen eines Grundstücks fehlt, die wesentliches Element einer nach der genannten Vorschrift steuerbefreiten Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken wäre. Hiervon ist auszugehen, wenn die Gemeinde bereits aus eigenem Recht, nämlich als (Haupt-)Pächter des Grundstücks zu dessen Nutzung berechtigt ist, während der Heimbetreiber lediglich als Unterpächter der Gemeinde dieser die Heimplätze zur Verfügung stellt.

Normenkette:

UStG (1993) § 4 Nr. 12 Buchst. a S. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Umsatzsteuer aus dem Betrieb eines Aussiedler- und Asylantenwohnheims.