BFH - Urteil vom 21.06.2017
V R 3/17
Normen:
AO § 119 Abs. 1, § 132, § 164 Abs. 2, § 172 Abs. 1; UStG § 4 Nr. 12 Buchst. a; MwStSystRL Art. 135 Abs. 1, Abs. 2 Buchst. b;
Fundstellen:
BFHE 259, 140
BStBl II 2018, 372
Vorinstanzen:
FG Schleswig-Holstein, vom 21.11.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 36/14

Umsatzsteuerliche Behandlung der Erlöse aus der Einräumung von Nutzungsrechten an Baumgrabstätten

BFH, Urteil vom 21.06.2017 - Aktenzeichen V R 3/17

DRsp Nr. 2017/15708

Umsatzsteuerliche Behandlung der Erlöse aus der Einräumung von Nutzungsrechten an Baumgrabstätten

Die Einräumung von Liegerechten zur Einbringung von Urnen unter Begräbnisbäumen ist gemäß § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG als Vermietung von Grundstücken umsatzsteuerfrei, wenn dabei räumlich abgrenzbare, individualisierte Parzellen zur Nutzung unter Ausschluss Dritter überlassen werden.

Tenor

Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 21. November 2016 4 K 36/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Normenkette:

AO § 119 Abs. 1, § 132, § 164 Abs. 2, § 172 Abs. 1; UStG § 4 Nr. 12 Buchst. a; MwStSystRL Art. 135 Abs. 1, Abs. 2 Buchst. b;

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Vergabe von Liegerechten in einem Urnenbegräbniswald unter die Steuerbefreiungsvorschrift des § 4 Nr. 12 Buchst. a des Umsatzsteuergesetzes (UStG) fällt.