BFH - Urteil vom 21.06.2017
V R 4/17
Normen:
UStG § 4 Nr. 12 Buchst. a;
Fundstellen:
BFHE 259, 146
BStBl II 2018, 370
Vorinstanzen:
FG Schleswig-Holstein, vom 21.11.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 58/15

Umsatzsteuerliche Behandlung der Erlöse aus der Einräumung von Nutzungsrechten an Baumgrabstätten

BFH, Urteil vom 21.06.2017 - Aktenzeichen V R 4/17

DRsp Nr. 2017/15709

Umsatzsteuerliche Behandlung der Erlöse aus der Einräumung von Nutzungsrechten an Baumgrabstätten

Die Einräumung von Liegerechten zur Einbringung von Urnen ist keine nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG steuerfreie Grundstücksvermietung, wenn dabei nicht räumlich abgrenzbare, individualisierte Parzellen zur Nutzung unter Ausschluss Dritter überlassen werden.

Tenor

Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 21. November 2016 4 K 58/15 aufgehoben.

Die Sache wird an das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht zurückverwiesen.

Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.

Normenkette:

UStG § 4 Nr. 12 Buchst. a;

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten über die Steuerbarkeit und Steuerpflicht der Einräumung von Nutzungsrechten an Baumgrabstätten.