BFH - Urteil vom 14.01.2016
V R 63/14
Normen:
MwStSystRL Art. 2 Abs. 1 Buchst. a, Art. 2 Abs. 1 Buchst. c, Art. 16, Art. 26 Abs. 1 Buchst. a, Art. 26 Abs. 1 Buchst. b; FGO § 126 Abs. 2, § 135 Abs. 2; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2, § 3 Abs. 9a;
Fundstellen:
BFHE 253, 279
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 23.05.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 1723/13

Umsatzsteuerliche Behandlung der Erlöse aus der verbilligten Überlassung von Parkplätzen an Mitarbeiter einer Partnerschaftsgesellschaft

BFH, Urteil vom 14.01.2016 - Aktenzeichen V R 63/14

DRsp Nr. 2016/4713

Umsatzsteuerliche Behandlung der Erlöse aus der verbilligten Überlassung von Parkplätzen an Mitarbeiter einer Partnerschaftsgesellschaft

1. Überlässt ein Unternehmer nur seinen Angestellten gegen Kostenbeteiligung Parkraum, erbringt er damit eine entgeltliche Leistung. 2. Die Besteuerung unentgeltlicher Leistungen erlaubt keinen Rückschluss auf die Besteuerung von Dienstleistungen, die der Unternehmer gegen verbilligtes Entgelt erbringt.

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 23. Mai 2014 1 K 1723/13 U wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Normenkette:

MwStSystRL Art. 2 Abs. 1 Buchst. a, Art. 2 Abs. 1 Buchst. c, Art. 16, Art. 26 Abs. 1 Buchst. a, Art. 26 Abs. 1 Buchst. b; FGO § 126 Abs. 2, § 135 Abs. 2; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2, § 3 Abs. 9a;

Gründe

I.