Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 3. März 2016
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
I.
Streitig ist, ob der Kläger und Revisionskläger (Kläger) in den Streitjahren (2009 und 2010) durch den Aufbau eines Strukturvertriebes an die I–AG steuerfreie Umsätze als Versicherungsmakler ausgeführt hat oder ob seine Umsätze steuerpflichtig sind.
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