BFH - Beschluss vom 17.11.2015
XI B 52/15
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; UStG § 10 Abs. 5 Nr. 2; UStG § 10 Abs. 4;
Fundstellen:
BFH/NV 2016, 432
DStRE 2016, 415

Umsatzsteuerliche Behandlung der Leasingraten für von Führungskräften geleaste Fahrzeuge

BFH, Beschluss vom 17.11.2015 - Aktenzeichen XI B 52/15

DRsp Nr. 2016/1962

Umsatzsteuerliche Behandlung der Leasingraten für von Führungskräften geleaste Fahrzeuge

1. NV: Die Marktüblichkeit des Entgelts beim Mitarbeiterleasing und Führungskräfteleasing in der Automobilindustrie als Obergrenze der Mindestbemessungsgrundlage i.S. von § 10 Abs. 5 i.V.m. Abs. 4 UStG bestimmt sich nach den Leasingraten, die einzelne Endkunden bei vergleichbaren Leistungen aufwenden müssten. 2. NV: Die Konditionen für in der Regel wirtschaftlich tätige Großkunden oder Endkunden, die aufgrund einer bestimmten Gruppenzugehörigkeit von Sonderkonditionen profitieren können, sowie die Konditionen des Mitarbeiterleasings bzw. Führungskräfteleasings anderer Automobilhersteller sind nicht maßgeblich.