BFH - Urteil vom 29.03.2017
XI R 6/16
Normen:
UStG § 4 Nr. 21; MwStSystRL Art. 132 Abs. 1 Buchst. g, i und j;
Fundstellen:
BFHE 257, 471
Vorinstanzen:
FG Berlin-Brandenburg, vom 09.03.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 2320/12

Umsatzsteuerliche Behandlung der Leistungen eines Rechtsanwalts gegenüber Nichterwerbstätigen im Rahmen eines Lotsendienstes für Gründungswillige

BFH, Urteil vom 29.03.2017 - Aktenzeichen XI R 6/16

DRsp Nr. 2017/7414

Umsatzsteuerliche Behandlung der Leistungen eines Rechtsanwalts gegenüber Nichterwerbstätigen im Rahmen eines Lotsendienstes für Gründungswillige

Leistungen eines Rechtsanwalts gegenüber Nichterwerbstätigen im Rahmen eines Lotsendienstes für Gründungswillige sind nicht umsatzsteuerfrei.

Tenor

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. März 2016 2 K 2320/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Normenkette:

UStG § 4 Nr. 21; MwStSystRL Art. 132 Abs. 1 Buchst. g, i und j;

Gründe

I.

Streitig ist, ob Leistungen des Klägers und Revisionsklägers (Kläger) gegenüber Nichterwerbstätigen im Rahmen eines sogenannten Lotsendienstes für Gründungswillige von der Umsatzsteuer zu befreien sind.

Der Kläger führte in den Streitjahren 2009 und 2010 neben Umsätzen aus der Tätigkeit als selbständiger Rechtsanwalt die Unterrichtung von Gründungswilligen durch. Nach den vorgelegten Leistungsvereinbarungen wurde er hierbei von der ... GmbH (GmbH), einem sogenannten Lotsendienst, jeweils mit der Durchführung individueller Qualifizierungen für Existenzgründer beauftragt.