Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 12. März 2013 15 K 3276/10 U aufgehoben.
Die Sache wird an das Finanzgericht Münster zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.
I.
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