BFH - Beschluss vom 29.04.2020
XI B 113/19
Normen:
UStG § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 3 Abs. 6, § 3c;
Fundstellen:
BFH/NV 2020, 833
BStBl II 2020, 476
DStR 2020, 1115
DStRE 2020, 692
MMR 2020, 754
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 11.10.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 2693/17

Umsatzsteuerliche Behandlung der Lieferung von Waren über die Internetseite Amazon im Rahmen des Modells Verkauf durch Händler, Versand durch Amazon

BFH, Beschluss vom 29.04.2020 - Aktenzeichen XI B 113/19

DRsp Nr. 2020/7390

Umsatzsteuerliche Behandlung der Lieferung von Waren über die Internetseite Amazon im Rahmen des Modells "Verkauf durch Händler, Versand durch Amazon"

Liefert ein Verkäufer Waren über die Internetseite der Amazon Services Europe s.a.r.l. (Amazon) im Rahmen des Modells "Verkauf durch Händler, Versand durch Amazon" (auch "fulfillment by amazon" bzw. "Paneuropäischer Versand durch Amazon"), ist Leistungsempfänger der Warenlieferung des Verkäufers nicht Amazon, sondern der Endkunde, dem die Verfügungsmacht am Gegenstand der Lieferung verschafft wird.

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 11.10.2019 – 1 K 2693/17 U wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Normenkette:

UStG § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 3 Abs. 6, § 3c;

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten über die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Warenlieferungen, die in den Streitjahren (2014 bis 2016 sowie Januar bis Juni 2017) über die Internetseite der Amazon Services Europe s.a.r.l. (Amazon) mit Sitz im Großherzogtum Luxemburg (Luxemburg) im Rahmen des Modells "Verkauf durch Händler, Versand durch Amazon" (auch "fulfillment by amazon" oder "Paneuropäischer Versand durch Amazon" genannt) abgewickelt worden sind.