BFH - Urteil vom 08.10.2014
V R 56/13
Normen:
UStG § 3 Abs. 9a Nr. 2; UStG § 15;
Fundstellen:
BStBl II 2022, 33
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 22.08.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 16 K 313/11

Umsatzsteuerliche Behandlung der Überlassung einer Wohnung an den Geschäftsführer eines Unternehmens

BFH, Urteil vom 08.10.2014 - Aktenzeichen V R 56/13

DRsp Nr. 2014/18231

Umsatzsteuerliche Behandlung der Überlassung einer Wohnung an den Geschäftsführer eines Unternehmens

Überlässt der Unternehmer einem Geschäftsführer unentgeltlich einen Wohn-Pavillon einschließlich Einrichtung, liegt dies auch dann nicht im überwiegend unternehmerischen Interesse, wenn einkommensteuerrechtlich die Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung gegeben wären.

Normenkette:

UStG § 3 Abs. 9a Nr. 2; UStG § 15;

Gründe

I.

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin, A-GmbH) betreibt einen Möbeleinzelhandel. Gesellschafter-Geschäftsführer sind Dr. C und F, die in einer Entfernung von über 500 km vom Geschäftssitz wohnen.

Im Streitjahr 2004 stellte die Bau- und Vermietungsgesellschaft A in der Nähe des Geschäftssitzes der Klägerin drei Pavillons fertig, von denen zwei als Schlafbereich und der dritte als Küche und Wohnzimmer dienten.