Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 13. Oktober 2017 1 K 3395/15 U wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
I.
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Voraussetzungen einer umsatzsteuerrechtlichen Geschäftsveräußerung erfüllt sind.
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