BFH - Urteil vom 16.10.2013
XI R 34/11
Normen:
Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. m, Abs. 2 Buchst. b; UStG § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a;
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 30.06.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 12 K 4547/08

Umsatzsteuerliche Behandlung der Umsätze eines gemeinnützigen Reitsportvereins aus einer Pensionspferdehaltung

BFH, Urteil vom 16.10.2013 - Aktenzeichen XI R 34/11

DRsp Nr. 2014/2282

Umsatzsteuerliche Behandlung der Umsätze eines gemeinnützigen Reitsportvereins aus einer Pensionspferdehaltung

Dienstleistungen, die ein gemeinnütziger Reitsportverein im Rahmen einer Pensionspferdehaltung erbringt, können von der Umsatzsteuer befreit sein oder dem ermäßigten Steuersatz unterliegen.

Normenkette:

Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. m, Abs. 2 Buchst. b; UStG § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a;

Gründe

I.

Streitig ist, ob Umsätze aus der Pensionspferdehaltung eines gemeinnützigen Reitsportvereins von der Umsatzsteuer befreit sind oder ob sie (zumindest) dem ermäßigten Steuersatz unterliegen.

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist ein im Vereinsregister des Amtsgerichts X eingetragener gemeinnütziger Verein mit dem Zweck der "Förderung des Reitsports als Leistungs- und Freizeitbreitensport, sowie [der] Pflege und Erhaltung der Freude am Pferd".

Der Kläger verfügt über umfangreiche Reitanlagen in Gestalt einer Halle, einem Dressurviereck, einem kleinen und einem großen Springplatz, einer Führanlage, einem Solarium und zahlreichen Koppeln. Außerdem betreibt er eine Pferdepension, in deren Rahmen er im Streitjahr 2006 folgende Leistungen erbrachte:

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Gestellung von Einstellplätzen für Pferde einschließlich Reinigung (Entmistung)

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Lieferung von Streu und stallüblicher Fütterung

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Pflege und Betreuung der Pferde

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