FG Niedersachsen - Urteil vom 26.11.2015
16 K 58/15
Normen:
MwStSystRL Art. 132 Abs. 1g; UStG § 4 Nr. 27b 2. Alt.;

Umsatzsteuerliche Behandlung der Umsätze eines landwirtschaftlichen Betriebshelfers im Hinblick auf den Adressaten der Dienstsleistung

FG Niedersachsen, Urteil vom 26.11.2015 - Aktenzeichen 16 K 58/15

DRsp Nr. 2016/14568

Umsatzsteuerliche Behandlung der Umsätze eines landwirtschaftlichen Betriebshelfers im Hinblick auf den Adressaten der Dienstsleistung

Je nach dem, ob ein landwirtschaftlicher Betriebshelfer seine Leistungen gegenüber dem landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger oder gegenüber dem notleidenden Betrieb erbringt, sind diese nach § 4 Nr. 27 b 2. Alt. UStG oder nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL steuerbefreit.

Normenkette:

MwStSystRL Art. 132 Abs. 1g; UStG § 4 Nr. 27b 2. Alt.;

Tatbestand

Streitig ist zwischen den Beteiligten, ob der Kläger als landwirtschaftlicher Betriebshelfer steuerfreie Leistungen in den Streitjahren 2008 bis 2010 nach § 4 Nr. 27 b Umsatzsteuergesetz UStG) erzielt hat.

Der Kläger ist zumindest seit dem 1. Februar 2007 als nebenberuflicher landwirtschaftlicher Betriebshelfer tätig. Umsatzsteuererklärungen reichte er beim Beklagten zunächst nicht ein, da er von der Kleinunternehmerregelung in § 19 Abs. 1 UStG Gebrauch machte.

In der Zeit von November 2011 bis Mai 2012 führte das Finanzamt W im Auftrag des Beklagten beim Kläger eine Außenprüfung durch, die die Jahre 2007 bis 2009 umfasste. Dabei griff der Außenprüfer folgenden Sachverhalt auf: