BFH - Urteil vom 30.11.2016
V R 18/16
Normen:
UStG § 4 Nr. 8 Buchst. g; MwStSystRL Art. 135 Abs. 1 Buchst. c;
Fundstellen:
BFHE 255, 572
Vorinstanzen:
FG Berlin-Brandenburg, vom 04.11.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 7351/13

Umsatzsteuerliche Behandlung des Entgelts für die Verpflichtung eines Unternehmers, ein Mietverhältnis einzugehen

BFH, Urteil vom 30.11.2016 - Aktenzeichen V R 18/16

DRsp Nr. 2017/609

Umsatzsteuerliche Behandlung des Entgelts für die Verpflichtung eines Unternehmers, ein Mietverhältnis einzugehen

Verpflichtet sich der Unternehmer gegen Entgelt, ein Mietverhältnis einzugehen, ist die Leistung nach § 4 Nr. 8 Buchst. g UStG steuerfrei.

Tenor

Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 4. November 2015 7 K 7351/13 aufgehoben und der Umsatzsteuerbescheid 2007 vom 14. August 2012 in Gestalt des Änderungsbescheides vom 15. Mai 2013 und der Einspruchsentscheidung vom 9. September 2013 dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuer um 143.697,57 € gemindert auf ... festgesetzt wird.

Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Normenkette:

UStG § 4 Nr. 8 Buchst. g; MwStSystRL Art. 135 Abs. 1 Buchst. c;

Gründe

I.