Streitig ist, ob das Legen von Wasserleitungen (Liefererleitungen) einschließlich der Hauswasseranschlüsse als umsatzsteuerpflichtige Leistung "Verschaffung der Möglichkeit zum Anschluß an das Versorgungsnetz" oder als unselbständige Nebenleistung anzusehen ist.
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