Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 4. Februar 2015 2 K 325/14 aufgehoben.
Die Sache wird an das Finanzgericht Hamburg zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.
I.
Streitig ist die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung eines Veräußerungsgeschäfts im Rahmen einer sale-and-lease-back-Gestaltung bei steuerbefreiter Tätigkeit.
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