FG Niedersachsen - Urteil vom 10.07.2025
5 K 26/24
Normen:
UStG § 3 Abs. 9; UStG § 4;
Fundstellen:
BB 2025, 1942
BB 2025, 2715
DB 2025, 2674
DB 2025, 2874

Umsatzsteuerliche Behandlung eines unternehmerischen, entgeltlichen Handels mit Non-Fungible Token (NFT)

FG Niedersachsen, Urteil vom 10.07.2025 - Aktenzeichen 5 K 26/24

DRsp Nr. 2025/9843

Umsatzsteuerliche Behandlung eines unternehmerischen, entgeltlichen Handels mit "Non-Fungible Token" (NFT)

1. Bei einem unternehmerischen, entgeltlichen Handel aus dem Inland mit Non-Fungible Token (NFT) zu digitalen Bilddateien im Rahmen von Kollektionen (sog. NFT Collectibles), bei dem nicht das Sammelobjekt selbst, sondern nur ein Datenbankeintrag auf einer dezentralen Blockchain gehandelt wird, mit dem sich ein Erwerber als "Eigentümer" des digitalen Guts ausgeben kann, stellen die NFT-Transaktionen keine Lieferungen, sondern sonstige Leistungen nach § 3 Abs. 9 UStG dar; eine Pseudonymisierung der Krypto-Wallet-Adressen der Leistungsempfänger steht insofern der Umsatzsteuerbarkeit nicht entgegen. 2. Bei solchen Transaktionen zu NFT Collectibles, die über die weltweit genutzte NFT-Handelsplattform "OpenSea" erfolgen, lagen im Streitjahr 2021 nicht die Voraussetzungen der Fiktionsregelung einer Dienstleistungskommission nach § 3 Abs. 11a UStG vor. 3. Bei der Erbringung von solchen sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit den NFT-Transaktionen an Nichtunternehmer als Leistungsempfänger handelt es sich um auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen i. S. des § 3a Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. Satz 2 Nr. 3 UStG. 4. Bei der Umsatzbesteuerung des Handels mit NFT Collectibles lag im Jahr 2021 kein strukturelles Vollzugsdefizit vor.

Normenkette:

UStG § 3 Abs. 9; UStG § 4;

Tatbestand