FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 06.02.2018
4 K 121/16
Normen:
UStG § 1; UStG § 3; UStG § 10;

Umsatzsteuerliche Behandlung von an einen Vermittler von Hotelverträgen zwischen potentiellen Gästen und Hotelbetreibern gezahlten Geldern

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 06.02.2018 - Aktenzeichen 4 K 121/16

DRsp Nr. 2018/14932

Umsatzsteuerliche Behandlung von an einen Vermittler von Hotelverträgen zwischen potentiellen Gästen und Hotelbetreibern gezahlten Geldern

Stichwort: Zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Geldern, welche potentielle Hotelgäste an eine Vermittlerin von Hotelverträgen zwischen potentiellen Gästen und Hotelbetreibern zahlten, und welche dem Grunde nach (anteilig) zur Weiterleitung an die Hotelbetreiber bestimmt waren, jedoch - aufgrund eines Nichtantritts der Reise durch die Gäste - nicht immer weitergeleitet wurden und bei der Vermittlerin verblieben.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

UStG § 1; UStG § 3; UStG § 10;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die umsatzsteuerliche Behandlung von Geldern, welche potentielle Hotelgäste an die Klägerin - in ihrer Funktion als Vermittlerin von Hotelverträgen zwischen den potentiellen Gästen und Hotelbetreibern - zahlten, und welche dem Grunde nach (anteilig) zur Weiterleitung an die Hotelbetreiber bestimmt waren, jedoch - aufgrund eines Nichtantritts der Reise durch die Gäste - nicht immer weitergeleitet wurden und bei der Klägerin verblieben.