BFH - Urteil vom 07.12.2016
XI R 5/15
Normen:
UStG § 2 Abs. 1, § 4 Nr. 14, Nr. 16 Buchst. b, d und e; Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g; MwStSystRL Art. 132 Abs. 1 Buchst. g;
Fundstellen:
BFHE 256, 550
Vorinstanzen:
FG Münster, vom 09.12.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 15 K 4571/10

Umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungen der Eingliederungshilfe

BFH, Urteil vom 07.12.2016 - Aktenzeichen XI R 5/15

DRsp Nr. 2017/4336

Umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungen der Eingliederungshilfe

Leistungen der Eingliederungshilfe und im Rahmen eines "Individuellen Services für behinderte Menschen", die eine Pflegekraft auf der Grundlage von § 77 Abs. 1 Satz 1 SGB XI gegenüber einem auf dem Gebiet der Pflege von Menschen tätigen Verein erbringt, sind umsatzsteuerfrei, wenn die Kosten der Leistungen aufgrund gesetzlicher und vertraglicher Regelung von einem Träger der Sozialfürsorge oder der sozialen Sicherheit getragen werden.

Tenor

Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 9. Dezember 2014 15 K 4571/10 U wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Normenkette:

UStG § 2 Abs. 1, § 4 Nr. 14, Nr. 16 Buchst. b, d und e; Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g; MwStSystRL Art. 132 Abs. 1 Buchst. g;

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten darum, ob Leistungen des Klägers und Revisionsbeklagten (Kläger) in den Streitjahren (2004 bis 2006) nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern (Richtlinie 77/388/EWG) umsatzsteuerfrei sind.