FG Hessen - Urteil vom 07.10.2024
6 K 756/23
Normen:
UStG § 25 Abs. 3 S. 1; MwStSystRL Art. 308; UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2;

Umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung von Aufenthalten und Kursen zum Erlernen der deutschen Sprache im Inland

FG Hessen, Urteil vom 07.10.2024 - Aktenzeichen 6 K 756/23

DRsp Nr. 2025/2866

Umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung von Aufenthalten und Kursen zum Erlernen der deutschen Sprache im Inland

1. Auch inländische Sprachkurse mit verbundenen Unterbringungs- und Betreuungsleistungen unterliegen dem Grunde nach der Margenbesteuerung für Reiseleistungen nach § 25 Abs. 3 UStG, soweit Reisevorleistungen anderer Unternehmer in Anspruch genommen werden und den Teilnehmern unmittelbar zugute kommen. 2. Die leistungsbezogenen Steuerbefreiungen nach § 4 Nr. 21 UStG und § 4 Nr. 23 UStG sind als Folge der gesetzlichen Fiktion einer einheitlichen Reiseleistung nicht anwendbar.

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.

3. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

UStG § 25 Abs. 3 S. 1; MwStSystRL Art. 308; UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2;

Tatbestand