1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
3. Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die umsatzsteuerliche Behandlung von Provisionszahlungen für die am Markt angebotene Erstellung von Scheinrechnungen zur Abdeckung von Schwarzlohnzahlungen nebst hiermit verbundenen Geldtransfer- und teilweise erbrachten weiteren (Sonder-) Dienstleistungen.
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